Sperrung Parkplatz Wolfentalstrasse

Wegen Instandstellungsarbeiten wird der Parkplatz ab Montag 08.04.2024 voraussichtlich bis Ende Mai 2024 gesperrt. Als Alternativen stehen die PP Häxengraben , Habersaat und Türlen zur Verfügung, resp. wir empfehlen die Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln.

Der Vorstand dankt für das Verständnis.

Projekt Instandstellung Parkplatz Türlen

Ende Oktober, Anfang November 2022 wurde der Platz instand gestellt. Momentan muss sich der Untergrund noch setzen und dieser Teil bleibt noch mindestens ein bis zwei Monate gesperrt. Gleichzeitig mit der Instandstellung wurde div. dringliche Unterhalts-Arbeiten (Abwasserrinne, Baumersatz, Belagsflicke, Randpflege und Umzäunung) umgesetzt..

Danke fürs Verständnis.

Generalversammlung 2022

Am 19.05.2022 hat die 88. Generalversammlung im Eventlokal Türlen stattgefunden.

Neben dem Jahresbericht des Präsidenten, Rechnung und Budget wurde neu Thomas Nyffenegger, Präsident Camping- und Naturfreunde und Philipp Reinhard, Einsatzleiter Schutzwarte, in den Vorstand gewählt.

Zudem wurde für die Instandstellung des PP Türlen ein Kredit von Fr. 15’900.– bewilligt.

Im zweiten Teil hat die Biberfachstelle des Kantons Zürich über Biber Vorkommen im Kanton Zürich, am Türlersee und die Verhaltensweisen der Biber informiert.

Der Präsident und sein pelziger Freund

Resultate der Generalversammlung 2020/2021

Sehr geehrte Mitglieder des Türlersee-Schutzverbandes

Aufgrund der aktuellen gesundheitliche Lage, resp. der aktuellen Corona-Bestimmungen des Bundesrates und des Regierungsrates des Kanton Zürich, wurde sowohl die Generalversammlung 2020 im Nachgang und die Generalversammlung 2021 gemäss Beschluss des Vorstandes vom 8. April 2021 schriftlich im Mai 2021 durchgeführt.

Innert der gesetzlichen Frist von 30 Tagen, im Zeitraum vom 1. bis 30. Mai 2021, haben 85 Mitglieder abgestimmt. Alle Traktanden der Generalversammlung 2020 (im Nachgang) und alle Traktanden der Generalversammlung 2021 wurden einstimmig angenommen. Es sind keine Bemerkungen, Einwände oder andere Meldungen eingegangen.

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17 Jahre Präsident Marco Strebel

Dem aktuellen Jahresbericht liegt die Chronologie der letzen 17 Jahre mit Marco Strebel als Präsident bei. Da diese aussergewöhnliche Arbeit sowie den stetigen Einsatz, einen Extra Beitrag verdient, teilen wir hier mit Stolz die Chronologie, verfasst von unserem Präsidenten:

Wie immer, der Präsident Marco Strebel (unauffällig in Orange) Mittendrin statt nur dabei…

Lass dir von der Vergangenheit nicht das Leben diktieren, aber lass Sie dir für die Zukunft ein guter Ratgeber sein

Chronologie: 86 Jahre Türlerseeschutzverband (1934 – 2020), 17 Jahre im Amt

2004     Wahl Nachfolger von +Walter Leuthold vormals (22 Jahre Präsident) mit Strafandrohung „vo dä Häx“!

2005     Organisation im Vorstand, Umsetzung der Schutzverordnung, d.h. Erstellung der 6 Naturschutz­informationstafeln und See-Markierungen (Bojen), Versuchsbetrieb „Toi-Toi’s“ am Badeplatz Habersaat

2006     Wahlen, Vernetzung und Grenzbegehung zum Nachbar und ins neue Naturschutzzentrum Sihlwald

2007     Hundekuchen am Türlersee, Magischer Türlersee und Erstellung der ersten drei Feuerstellen rund um den See

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Generalversammlung 2021

Generalversammlung 2021

Schriftliche Durchführung der Generalversammlung 2020 (im Nachgang)und der Generalversammlung 2021
Versand: erfolgt an alle Mitglieder bis am 30.04.2021

Sehr geehrte Mitglieder des Türlersee-Schutzverbandes

Aufgrund der aktuellen gesundheitlichen Lage, resp. der aktuellen Corona-Bestimmungen des Bundesrates und des Regierungsrates des Kanton Zürich, kann leider wieder keine ordentliche Generalversammlung durchgeführt werden. An der Vorstandssitzung vom 8. April 2021 hat der Vorstand entschieden, dass die Generalversammlung 2020 im Nachgang und die aktuelle Generalversammlung 2021 auf schriftlichem Weg durchgeführt wird.

Die wichtigsten Punkte und Informationen sind nachfolgend aufgelistet:

Traktandenliste:

  • GV 2020 Protokoll der GV von 2019Jahresbericht des Präsidenten 2019Jahresrechnung und Revisorenberichte 2019Budget und Mitgliederbeiträge 2021Wahl der Revisoren (alle 2 Jahre 2018/2020/2022)Anträge (es sind keine Anträge eingegangen)
  • GV 2021 Jahresbericht des Präsidenten 2020 Jahresrechnung und Revisorenberichte 2020Budget und Mitgliederbeiträge 2022 Anträge (es sind keine Anträge eingegangen)
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Frohe Festtage 2020

“Wird’s besser? Wird’s schlimmer? fragt man alljährlich. Seien wir ehrlich: Leben ist immer lebensgefährlich!”
(Erich Kästner)

Wir blicken auf ein turbulentes und anspruchsvolles Jahr 2020 zurück. Trotz allem war unser Türlersee immer ein Ort, wo man Willkommen war. Auch in diesem Jahr dürfen wir auf wunderschöne und erholsame Momente am See zurückdenken. Das Jahr 2020 hat uns allen gezeigt, dass nicht alles was wir haben selbstverständlich ist. Wir mussten uns alle anpassen und immer wieder neu erfinden. Umso wichtiger ist es dadurch ein Kleinod der Natur, unseren Türlersee, zu haben wo die Zeit vielleicht einen kleinen Moment stillsteht. Wo man in sich gehen und die Kraft der Natur in sich aufnehmen kann.

Das Jahr neigt sich nun dem Ende zu und wir empfinden sehr viel Dankbarkeit. Wir sind dankbar für die Besucher und Besucherinnen des Sees, welche die Natur geniessen und Sorge zu ihr tragen. Dankbar sind wir auch für die vielen geleisteten Stunden unserer Schutzwarte, welche immer ein wachsames Auge auf unseren Türlersee haben. Unser Vorstand hat auch in diesem Jahr alles gegeben, Vielen Dank für die vielen Stunden.

Wir freuen uns Sie alle auch im Jahr 2021 am Türlersee begrüssen zu dürfen. Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie besinnliche Festtage und einen guten Start ins 2021.

Ihr Präsident
Marco Strebel

PS: Beim ein oder anderen Winterspaziergang treffen Sie vielleicht auf einige Wildkräuter. Der Originaltext stammt von:
Wilder Wegesrand

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Absage Generalversammlung 2020

Sehr geehrte Vereinsmitgliederinnen

Sehr geehrte Vereinsmitglieder

Safety First! Ihre Gesundheit ist uns wichtig. Deshalb und aufgrund der nun leider wieder steigenden C-19 Ansteckungen in der Schweiz, sowie den verschärften Richtlinien und Anordnungen des Kantons hat der Vorstand an seiner letzten Sitzung entschieden, die diesjährige Generalversammlung abzusagen.

Es ist geplant, die Geschäfte an der Generalversammlung 2021 am Donnerstag, 20. Mai 2021 zur Beschlussfassung vorzulegen.

Die notwendigen Unterlagen (Rechnung, Revisorenbericht und Jahresbericht des Präsidenten) werden auf der Homepage www.tuerlerseeschutzverband.ch aufgeschaltet und können dort eingesehen werden. Sollten Sie keinen Zugang zur Homepage haben und/oder die Unterlagen in Papierform wünschen so kontaktieren Sie mich via «Kontakt» auf der Homepage oder telefonisch unter 079 703 10 27. 

Ich bedauere es ausserordentlich, die Generalversammlung 2020 nicht im gewohnten Rahmen und mit den vielen spannenden und motivierenden Gesprächen in deren Anschluss durchführen zu können. Ich zähle auf Ihr Verständnis.

Ich freue mich, so die Umstände es erlauben, Sie wieder am Donnerstag, 20. Mai 2021 anlässlich der Generalversammlung 2021 herzlich begrüssen zu dürfen.

Freundlich grüsst

Türlersee-Schutzverband

Für den Vorstand

Ihr Präsident                                                                Marco Strebel            

Rücksicht beim Stand Up Paddeln

Nicht nur wir vom Türlerseeschutzverband sind am Naturschutz interessiert, sondern auch andere Organisationen. Unter Vogelwarte.ch wurde dieses Jahr ein sehr nützliches Merkblatt für Stand Up Paddler herausgegeben. Da diese Sportart dieses Jahr auch am Türlersee drastisch an Beliebtheit zugenommen hat, ist dies natürlich auch für den Türlerseeschutzverband ein Thema geworden.

Stand Up Paddeln kann Wasservögel und andere Wildtiere empfindlich stören. Zwar wird der Sport oft leise und bedächtig ausgeübt. Doch Erfahrungen zeigen, dass Tiere die menschliche Silhouette und die Bewegungen als bedrohlich wahrnehmen. Verschiedene Akteure aus Sport- und Naturschutzkreisen haben nun gemeinsam mit den Behörden Empfehlungen erarbeitet, wie beim Stand Up Paddeln Störungen für Vögel und andere Wildtiere reduziert werden können. (Quelle: www.vogelwarte.ch)

Das Merkblatt kann unter folgendem Link heruntergeladen werden: www.vogelwarte.ch/de/voegel/ratgeber/gefahren-fuer-voegel/ruecksicht-beim-stand-up-paddeln

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Jahreswechsel

Statuten des Türlersee-Schutzverbandes

Name, Sitz, Zweck, Grundlagen

1.1       Name, Sitz
Der «Türlersee-Schutzverband» ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Hausen a. A.

1.2       Zweck
Der Türlersee-Schutzverband bezweckt:

1.2.1    die uneingeschränkte Erhaltung des naturnahen Lebensraumes für Pflanzen und Tiere,

1.2.2    die schonende Nutzung der geschützten Landschaft,

1.2.3    die Lenkung eines geordneten Bade- und Erholungsbetriebes.

1.3       Grundlagen
Grundlage der Tätigkeit des Türlersee-Schutzverbandes bilden die öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Kantons Zürich und der Gemeinden Aeugst a. A. und Hausen a. A, zurzeit insbesondere:

1.3.1    Verordnung des Kantons Zürich über den Natur- und Heimatschutz und über kommunale Erholungsflächen (Natur- und Heimatschutzverordnung) vom 20.7.1977.

1.3.2    Verordnung zum Schutz des Türlersees, Natur- und Landschaftsschutzgebiet mit überkommunaler Bedeutung in den Gemeinden Aeugst a. A., Hausen a. A. und Langnau a. A. vom 17.12.2001 (Türlerseeschutzverordnung).

1.3.3    Rechtskräftige Polizei-Verordnungen der Gemeinden Aeugst a. A. und Hausen a. A.

2.         Mittel

2.1       Ziele des Türlersee-Schutzverbandes sind:

2.1.1    Erwerb oder Pacht von Grundstücken im Schutzgebiet;

2.1.2    Unterhalt der schutzverbandseigenen Grundstücke im Sinn der Türlersee­ schutzverordnung

2.1.3    Planung und Durchführung der Schutzmassnahmen im Rahmen der Türlerseeschutzverordnung, insbesondere auch Errichtung von dinglichen oder vertraglichen Beschränkungen.

2.1.4    Planung von Massnahmen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stel­ len des Kantons Zürich und den Gemeinden Aeugst a. A und Hasen a. A hinsichtlich

–           Pflege und Reinhaltung der Uferzonen und Riedwiesen

–           Verkehrsregelung

–           Unterhalt von Bade- und Liegeplätzen

–           Bau und Unterhalt von Uferwegen und -plätzen und von Zufahrtstrassen

–           Erstellung von Parkplätzen

–           Regelung des Betriebes von nicht immatrikulierten Booten und Schwimmkörpern auf dem See

2.15     Anstellung der Schutzwarte und Festlegung von deren Aufgaben und Befugnisse in Zusammenarbeit mit der Fachstelle Naturschutz Kanton Zürich.

2.1.6    Koordination der Tätigkeiten mit dem «Sportfischerverein am Türlersee» und dem «Verein Camping- und Naturfreunde Türlersee».

2.2       Finanzelle Mittel
            Die finanziellen Mittel des Türlersee-Schutzverbandes bestehen aus:

2.2.1    Jahresbeiträgen der Mitglieder;

2.2.2    Freiwilligen Zuwendungen;

2.2.3    Erträgen aus dem Vermögen;

2.2.4    Subventionen des Kantons, der Gemeinden und anderer öffentlich-rechtlichen Institutionen

3.         Mitgliedschaft

3.1       Mitgliedschaft
Mitglied des Türlersee-Schutzverbandes können natürliche und juristische Personen, sowie Behörden oder andere öffentlich-rechtliche Körperschaften werden. Die Aufnahme als Mitglied erfolgt durch den Vorstand aufgrund eines Beitrittgesuches. Jedes neu eintretende Mitglied erhält die Statuten.

3.2       Mitgliederbeiträge
Die Mitgliederbeiträge werden jährlich von der Generalversammlung fest­ gelegt.

3.3       Haftung
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereins­ vermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

3.4       Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt mit dem Tod (natürliche Personen) oder durch Auflösung (juristische Personen) sowie durch Austritt oder Ausschluss.

Der Austritt ist per Ende Kalenderjahr schriftlich an den Vorstand zu richten.

Einzelmitglieder, die dem Vereinszweck zuwiderhandeln, können ausgeschlossen werden. Über den Ausschluss entscheidet die Generalversammlung auf Antrag des Vorstandes. Der Entscheid wird dem Betroffenen mit schriftlicher Begründung mitgeteilt.

Ausgetretene oder ausgeschlossene Einzel- und Kollektivmitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.

4.         Organisation

4.1       Organe
Die Organe des Türlersee-Schutzverbandes sind:

4.1.1    die Generalversammlung

4.1.2    der Vorstand

4.1.3    der Vorstands-Ausschuss

4.1.4    die Rechnungsrevisoren

4.2       Generalversammlung

Die Generalversammlung wird vom Vorstand einberufen. Die Einladung erfolgt mindestens 14 Tage im Voraus, unter Angabe der Verhandlungsgegenstände, mit Brief oder E-Mail an die Mitglieder und Bekanntgabe im amtlichen Publikationsorgan des Bezirkes Affoltern a. A.

Die ordentliche Generalversammlung findet einmal jährlich im ersten Halbjahr statt.

Ausserordentliche Generalversammlungen werden einberufen: durch den Vorstand

4.2.1    durch den Vorstand

4.2.2    durch einen Fünftel der Mitglieder unter schriftlicher Angabe der Traktanden an den Vorstand. Der Vorstand ist in diesem Fall verpflichtet, die ausserordentliche Generalversammlung innerhalb von 8 Wochen durchzuführen. Die Einberufungsfrist beträgt mindestens 7 Tage.

4.3       Beschlussfähigkeit
Die Generalversammlung ist in jedem Fall beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäss einberufen worden ist, unter Vorbehalt von § 20 (Auflösung).

Die Beschlussfassung erfolgt durch das Mehr sämtlicher an einer Versammlung anwesenden Stimmberechtigten (absolutes Mehr).

4.4       Abstimmung
Jedes Mitglied hat eine Stimme; Stellvertretung ist ausgeschlossen. Kollektivmitglieder lassen sich durch ihre Organe vertreten. Die Versammlung entscheidet offen, es sei denn, sie beschliesse im Einzelfall geheime Abstimmung.

4.5       Befugnisse der Generalversammlung
Die Befugnisse der Generalversammlung sind:

4.5.1    Genehmigung und Änderung der Statuten

4.5.2    Wahl des Präsidenten und der übrigen Vorstandsmitglieder;

4.5.3    Abnahme des Jahresberichtes;

4.5.4    Abnahme der Jahresrechnung;

4.5.5    Genehmigung des Budgets und Festlegung der jährlichen Mitgliederbei­ träge für Einzel- und Kollektivmitglieder;

4.5.6    Wahl der Rechnungsrevisoren und Ersatzrevisoren;

4.5.7    Beschlussfassung über Anträge des Vorstandes oder aus dem Mitglieder­ kreis, sofern letztere mindestens 10 Tage vor der Generalversammlung dem Präsidenten schriftlich eingereicht worden sind;

4.5.8    Beschlussfassung über alle anderen Geschäfte, die der Generalversammlung von Gesetzes wegen oder durch die Statuten ausdrücklich vorbehalten sind.

4.6       Beschlussfassung, Protokoll

4.6.1    Alle Abstimmungen und Wahlen erfolgen durch offenes Hand Mehr. Für die Änderung der Statuten und für die Auflösung des Vereins ist die Zustimmung von zwei Dritteln der Anwesenden erforderlich. Eine geheime Abstimmung hat zu erfolgen, wenn ein Zehntel der anwesenden Mitglieder dies verlangt.

4.6.2    Die Beschlüsse der Generalversammlung werden protokolliert.

4.7       Vorstand
Der Vorstand besteht ordentlicherweise aus 10 Mitgliedern mit folgenden Chargen: Präsident, Vizepräsident, Kassier und Beisitzern mit besonderen Aufgaben. Mit Ausnahme des Präsidenten konstituiert sich der Vorstand selbst.

Je ein Vorstandsmitglied wird für die nachstehenden öffentlich-rechtlichen Institutionen reserviert: Kanton Zürich, Stadt Zürich, Gemeinden Aeugst a. A. und Hausen a. A aus dem «Sportfischerverein am Türlersee» und dem «Verein Camping- und Naturfreunde Türlersee».

Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt vier Jahre und ist identisch mit der Amtszeit der Gemeindebehörden

4.8       Einberufung, Beschlussfähigkeit, Abstimmungen

Der Präsident beruft den Vorstand nach Notwendigkeit oder auf Verlangen eines seiner Mitglieder ein. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Er trifft seine Beschlüsse mit einfachem Mehr. Bei Stimmengleichheit gilt jener Antrag für angenommen, für den der Präsident gestimmt hat.

4.9       Kompetenzen des Vorstands

Der Vorstand besorgt alle Vereinsgeschäfte, die nicht durch Statuten oder Reglemente oder Beschlüsse der Generalversammlung einem andern Organ übertragen worden sind. Seine Aufgaben sind insbesondere:

1.         Leitung des Vereins

2.         Vertretung des Vereins nach aussen

3.         Rechnungsführung und Vermögensverwaltung

4.         Einberufung und Durchführung der Generalversammlung

5.         Vollzug der Beschlüsse der Generalversammlung

6.         Anstellung von Schutzwarten

7.         Ausarbeitung von Reglementen und Pflichtenheften

Der Präsident oder Vizepräsident führt zusammen mit dem Aktuar und Rechnungsführer Kollektivunterschrift zu zweien.

Die Finanzkompetenzen des Vorstandes werden von der Generalversammlung festgelegt und in einem separaten Anhang geregelt

Erfordert die Behandlung eines Geschäftes spezielle Fachkenntnisse, so kann der Vorstand entsprechende Fachleute mit beratender Stimme bei­ ziehen.

4.10     Vorstands-Ausschuss

Der Vorstands-Ausschuss besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Kassier, dem Aktuar und dem Beisitzer mit besonderen Aufgaben. Bei Bedarf kann der Vorstands-Ausschuss weitere Fachpersonen beiziehen.

Der Vorstands-Ausschuss erledigt die Geschäfte. Die rechtsverbindliche Unterschrift führen der Präsident, bzw. im Verhinderungsfalle der Vizepräsident mit einem weiteren Mitglied des Vorstands-Ausschusses kollektiv zu zweien.

5.         Finanzielle Bestimmungen

5.1       Einnahmen

Die Einnahmen bestehen aus:

5.1.1    den jährlichen Mitgliederbeiträgen

5.1.2    aus freiwilligen Zuwendungen (Gönnerbeiträge)

5.1.3    Vermögenserträgen

5.1.4    Diversen Erlösen

6.         Revisionsstelle

6.1       Revisoren
Die Generalversammlung wählt zwei Revisoren für zwei Jahre. Die Revisoren prüfen die Rechnung des Vereins und erstatten der Generalversammlung Bericht und Antrag.

7.         Rechnungsabschluss

7.1       Rechnungsabschluss
Das Rechnungsjahr des Türlersee-Schutzverbandes entspricht dem Kalenderjahr. Die Mitgliederbeiträge werden jeweils im ersten Halbjahr gemäss Beschluss der Generalversammlung, durch den Kassier in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist einen Monat vor der ordentlichen Generalversammlung den Rechnungsrevisoren vorzulegen.

8.         Schlussbestimmungen

8.1       Auflösung des Vereins
Die Generalversammlung kann mit der absoluten Mehrheit der anwesenden Vereinsmitglieder die Auflösung des Türlersee-Schutzverbandes beschliessen.

Das vorhandene bewegliche Vermögen ist dem Gemeinderat von Hausen a. A. zuhanden einer späteren Institution mit ähnlichen Zwecken zur Verfügung zu stellen.

Die Grundstücke mit Servituten sind dem Kanton Zürich, Natur- und Heimatschutz-Fonds, zu übertragen, mit der Auflage, diese ihrem Zweck gemäss zu erhalten, bzw. einer späteren Institution mit ähnlichen Zwecken zur Verfügung zu stellen.

Wenn nach fünf Jahren seit der Auflösung des Türlersee-Schutzverbandes keine neue Institution mit ähnlichen Zwecken ins Leben gerufen wird, so verfällt das bewegliche Vermögen unbeschränkt an die Gemeinden Aeugst a. A. und Hausen a. A. zu gleichen Teilen, und ist zweckgebunden für Massnahmen im Türlerseeschutzgebiet zu verwenden.

8.2       Inkrafttreten der Statuten
Diese Statuten wurden an der Generalversammlung des Türlersee­ Schutzverbandes vom 10.05.2007 angenommen und treten sofort in Kraft.

Hausen a. A, 10.5.2007

Türlersee-Schutzverband

Der Präsident                                   

M. Strebel

Die Aktuarin

M. Suter                                        

Statutenänderung

Mit Beschluss Generalversammlung vom 23.5.2013 wurden die Art. 1.3.3 und 4.7 Abschnitt 2 abgeändert. Diese treten per Ende Amtsdauer 2010-2014 in Kraft